Das ABC der MBR

Vorwort

Abschlüsse an der MBR

Abschluss des 10. Jahrgangs

Ausflüge

Aufhalten im Verwaltungstrakt

Außerschulische Lernorte im Arbeits- und Wirtschaftsleben

Außerunterrichtliche Angebote

Chor-AG

Schwarzlicht

Beratung

Berufsorientierung

Beurlaubung von Schülern

Blaue Briefe

Café Max

Elternsprechtag

Erprobungsstufenkonferenz

Fehlzeiten

Fehlverhalten

Feueralarm

Förderverein

Gesundes Frühstück

Gottesdienste

Hausordnung

Handy

Inklusion

Jugendkontaktbeamte

Kaugummi

Klassenarbeiten

Klassen- und Jahrgangsfahrten

Klassenlehrerstunde

Kleiderordnung

Kopiergeld

Kontakt

Krankmeldung

Lehrerraumprinzip

Lernstanderhebungen

Material

Methodentage

Mülltrennung

Nachmittagsbetreuung

Pausen / Regenpausen

Pickdienst

Praktikum

Schülerausweise

Schülersprechtag

Schülervertretung (SV)

Schulsanitäter

Schulkiosk

Schulsozialarbeit

Theater Real

Toiletten

Trainingsraum

Unterrichtszeiten

Verkehrserziehung

Vertretungsunterricht/-plan

Vorlesewettbewerb

Wochenplan-Stunden

Zentrale Abschlussprüfungen in Klasse 10 (ZP10)

Zeugnisse

 

 

Vorwort

Die Max-Born-Realschule wurde 1969 gegründet und liegt im Osten Dortmunds. Sie bildet mit dem Immanuel-Kant-Gymnasium das Schulzentrum in Dortmund-Asseln.

In den Jahren 2015 - 2019 wurde das komplette Gebäude kernsaniert, strahlt heute in einem frischen, modernen Licht und ist digital auf dem neuesten Stand der Technik ausgerüstet.

Der Unterricht beginnt um 08.00 Uhr und endet in der Regel um 14.00 Uhr. Wir unterrichten in einem 60-Minuten-Rhythmus und haben zwei zwanzigminütige Hofpausen.

Das parkähnliche Schulgelände ist großzügig als Sport- und Spiel-gelände, mit drei Turnhallen, zwei Sportplätzen und Rasenspielplätzen, ausgestattet. Eine Streuobstwiese und ein naturbelassener Schulgarten laden zum nachhaltigen Bewirtschaften ein. Unter schattigen Bäumen ist auch ein Unterricht im „grünen Klassenzimmer“ möglich.

Momentan haben wir 18 Klassen in 6 Jahrgangsstufen mit 450 Schülerinnen und Schülern, die von 33 Lehrerinnen und Lehrern und einer Lehramtsanwärterin unterrichtet werden.

Seit über 50 Jahren wird in der Max-Born-Realschule gute Arbeit geleistet. Unsere Schulabgänger sind gern gesehene Berufsanfänger, u. a. in den Bereichen Wirtschaft, Verwaltung, Versicherung, Bankwesen, in pflegerischen Be-rufen sowie im Handwerk. Daneben wurde für unzählige Schüle-rinnen und Schüler hier das Fundament für den Sprung in weiter-führende Bildungsgänge gelegt. Es hat sich in all den Jahren gezeigt, dass die MBR sowohl eine herausragende Qualifizierungs-aufgabe für den Eintritt ins Berufsleben leistet als auch hervor-ragende Anschlussmöglichkeiten für weitergehende Schulkarrieren bietet.

Diese anerkannten Erfolge sprechen für ein pädagogisches Miteinander von Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrerinnen und Lehrern, das durch Vertrauen, Akzeptanz, Mitmenschlichkeit, Toleranz, gegenseitigem Respekt und kooperativem Handeln geprägt ist.

Die drei Buchstaben „MBR“, die sich vom Namen des deutschen Physikers Max Born ableiten, sind in vielen Köpfen zum festen Begriff und Bestandteil ihres Lebens geworden.
Gleichzeitig spiegeln sie auch das Motto unserer Schule wieder:
Miteinander gestalten - Bewusst lernen - Richtungsweisend leben.
Das soll auch in der Zukunft so weitergehen und wir hoffen, dass auch in den nächsten Jahren die Schülerschaft der MBR durch kompetente, engagierte Lehrer, Eltern, Förderer und Freunde der Schule begleitet wird.

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Abschlüsse an der MBR

Die MBR ist eine Realschule. Die Schüler erhalten nach erfolgreichem Abschluss der 10. Klasse dementsprechend die Fachoberschulreife (FOR). Mit diesem Schulabschluss können die Schüler eine Ausbildung mit begleitendem Berufsschulbesuch beginnen oder die Berufsschule ohne Ausbildung bis zum Ende der 12. Klasse besuchen. In beiden Fällen können die Schüler nach erfolgreichem Abschluss die Fachhochschulreife (FHR) erlangen.

Schüler der MBR, die in ihrem Abschlusszeugnis in den Hauptfächern und in den gesamten Nebenfächern jeweils einen Durchschnitt von 3,0 oder besser schaffen, erhalten die Fachoberschulreife mit Qualifikation (FORQ). Dieser Schulabschluss berechtigt die Schüler zum Besuch der gymnasialen Oberstufe an einem Gymnasium, einer Gesamtschule oder an einem Berufskolleg mit dem Ziel Abitur.

Schüler der MBR, die am Ende der 10. Klasse das Klassenziel nicht erreicht haben, verlassen die Schule je nach Zeugnisnoten mit dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 oder mit dem Hauptschulabschluss nach Klasse 9.

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Abschluss des 10. Jahrgangs

In der Regel werden 14 Tage vor dem Ende des Schuljahres die Schüler der 10. Jahrgangsstufe an einem Freitag entlassen.

In der Woche der Entlassung finden am Montag die Zeugniskonferenz für den Jahrgang statt. An diesem Tag ist für die Schüler der letzte offizielle „Schultag“ an der MBR. Nach Absprache mit dem Klassenlehrer, der SV und der Schulleitung können sich die Schüler von den jüngeren Jahrgängen durch diverse organisierte Spiele etc. nach der 3. Stunde verabschieden. Auch der sehr begehrte Motto-Tag, an dem die Schüler nach Absprache mit dem Klassenlehrer und der Schulleitung zu einem gewählten Motto verkleidet in die Schule kommen, findet an diesem Tag statt.

Die kommenden 3 Tage (Dienstag, Mittwoch und Donnerstag) sind dann die sogenannten Klassenlehrertage, die von der Klasse mit dem jeweiligen Klassenlehrer geplant und außerhalb des Schulgeländes durchgeführt werden.

Am Freitag findet im jährlichen Wechsel mit dem IKG die ca. zweistündige Entlassfeier entweder im vormittags,- oder Nachmittagsbereich statt.

1,5 Stunden vor der Feier in der Aula, findet ein Abschlussgottesdienst in der Lutherkirche statt, der von einigen Schülern der Jahrgansstufe 10 mit einem Lehrer zusammen vorbereitet und durchgeführt wird.

Nach den Feierlichkeiten in der Aula gibt es im Foyer einen Umtrunk, der mit den Klassenlehrern und Schülern der Jahrgansstufe 9 organisiert wird.

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Ausflüge

Ausflüge sind Bestandteil der Erziehungs- und Bildungsarbeit der Max-Born-Realschule. Deshalb können zusätzlich zum Unterricht die Klassenlehrern oder die Fachlehrer Unterrichtsgänge oder Ausflüge für eine ganze Klasse oder für einen Teil der Schüler organisieren, die thematisch einen Bezug zum Unterricht haben oder programmatisch aus dem Schulleben erwachsen.

Die Unterrichtsgänge oder Ausflüge sind laut § 43 Abs. 1 SchulG für alle Schülerinnen und Schüler eine grundsätzlich verpflichtende Unterrichtsveranstaltung. Auf Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen ist bei der Gestaltung Rücksicht zu nehmen. Nur in besonderen Ausnahmefällen ist eine Befreiung von der Pflicht zur Teilnahme möglich. Ein entsprechender Antrag ist an die Schulleitung zu stellen und schriftlich zu begründen.

Eltern, deren Kinder Anspruch auf BuT (Bildung und Teilhabe) haben, müssen die Kosten für den Unterrichtsgang oder den Ausflug zunächst selber bezahlen. Sie müssen zudem selber einen Antrag auf BuT beim Amt stellen, um sich die Kosten für den Unterrichtsgang oder den Ausflug vom Amt erstatten zu lassen.

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Aufhalten im Verwaltungstrakt

Schülern ist der Aufenthalt im Verwaltungstrakt lediglich erlaubt, wenn sie etwas im Sekretariat zu erledigen haben. In diesem Fall erledigen sie dies alleine. Freunde oder Freundinnen, die nichts im Sekretariat zu erledigen haben, warten bitte vor der Glastür.

Das Warten vor dem Sekretariat setzt ein ruhiges und unauffälliges Verhalten voraus.

Fragen nach Kollegen oder Kolleginnen oder der Wunsch, Schriftstücke in Lehrerfächer abzulegen, sind vor der Glastür zum Verwaltungstrakt zu stellen.

Ein Aufenthalt vor den Postfächern der Lehrer ist nicht gestattet.

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Außerschulische Lernorte im Arbeits- und Wirtschaftsleben

Auf Initiative des in Dortmund bestehenden Arbeitskreises „Schule und Wirtschaft“ nehmen alle Schüler der 9. Klassen an einem Sparkassenseminar und Schüler der 10. Klassen an einem Energieseminar unter Begleitung ihrer Klassenlehrer/innen teil.

Die beiden außerschulischen, ganztägigen Seminare werden von entsprechend geschulten Lehrern Dortmunder Realschulen in Räumen der Dortmunder Energie und Wasser (DEW) und der Sparkasse Dortmund in der Dortmunder Innenstadt durchgeführt.

Die Termine werden langfristig von der Schulleitung bekannt gegeben.

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Außerunterrichtliche Angebote

 

Chor-AG

Das Angebot der Chor-AG richtet sich besonders an Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 7-10, aber auch interessierte Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5-6 werden aufgenommen. Einsatzmöglichkeiten sind z.B. die Einschulungsfeier der fünften Klassen, die Verabschiedung der zehnten Klasse, Gottesdienste oder Schulfeste und Festakte. Geleitet wird die AG von Frau Kohlmeyer.

Schwarzlicht

Die Theater-AG der Max-Born-Realschule richtet sich an Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 und 6. Begonnen hat diese AG vor mehr als 10 Jahren mit dem Schwarzlichttheater und entwickelt jeweils im Laufe des Schuljahres kleine Theaterstücke mit und ohne Schwarzlicht, die dann bei der Verabschiedung der Klassen 10 bzw. Einschulung der Klassen 5 präsentiert werden. Geleitet wird die AG von Frau Deutschewitz und Frau Kohlmeyer.

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Beratung

Grundsätzlich nehmen alle Lehrer Beratungsaufgaben wahr.

Die wichtigste Anlaufstelle für die Beratung sind die Klassenlehrer. Unterstützt werden die Klassenlehrer dabei ggf. von dem Beratungslehrer als ein Teil des Beratungsnetzwerkes in der Schule.

Jeder Lehrer kann grundsätzlich während der Elternsprechtage angesprochen werden. Darüber hinaus können persönliche Terminabsprachen mit den jeweiligen Lehrpersonen getroffen werden, indem die Lehrperson in der Schule angerufen wird (02315012140) oder indem eine Mitteilung an die Lehrkraft dem Kind mitgegeben wird.

Des Weiteren kann die Beratung auch durch die Beratungslehrkraft der Schule erfolgen. Terminabsprachen können während der Schulzeit mit der Beratungslehrkraft oder per E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) erfolgen.

Jede Beratung erfolgt in der Regel auf Wunsch bzw. mit Zustimmung des zu Beratenden.

Die Beratung mit der Beratungslehrkraft unterliegt zudem der Schweigepflicht.

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Berufsorientierung

Die Berufsorientierung an der MBR umfasst unter anderem:

  • -       Jahrgang 5: Ein Tag im Betrieb der Eltern oder eines Verwandten.
  • -       Jahrgang 6:
  • -       Jahrgang 7: Boys and Girls Day (freiwillig)
  • -       Jahrgang 8: Boys and Girls Day (verpflichtend), Potentialanalyse und Arbeit mit dem Berufswahlpass, Besuch des BIZ (Berufs-Informations-Zentrum)
  • -       Jahrgang 9: Jugendkongress in der DASA, dreiwöchiges Schülerbetriebspraktikum (nicht in einem Betrieb der Eltern oder Verwandten!) im Januar, KAoA-Projekt (Kein Abschluss ohne Anschluss) und individuelle Beratungen durch Mitarbeiter der Agentur für Arbeit und Lehrkräfte
  • -       Jahrgang 10: Informationsabend der weiterführenden Schulen und Berufskollegs, Tag der offenen Tür der Berufskollegs und der weiterführenden Schulen.

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Beurlaubung von Schülern

Anträge von Beurlaubungen sind vor dem entsprechenden Termin mit entsprechenden Vorlauf zu stellen.

Beurlaubungen bis zu einem Tag sind an den Klassenlehrer zu richten.

Beurlaubungen für mehr als einem Tag oder für einen Tag direkt im Anschluss vor oder nach den Ferien sind der Schulleitung vorzulegen, die dann nach SchulG §43 Absatz 4 über den Antrag entscheidet.

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Blaue Briefe

Blaue Briefe werden an die Schüler verschickt, bei denen sich die Leistung in einem Fach oder in mehreren Fächern vom 1. Halbjahreszeugnis auf 5 oder auf 6 verschlechtert haben. Die Blauen Briefen dienen als Warnung für das kommende Zeugnis. Blaue Briefe werden jedes Schuljahr etwa 10 Wochen vor Schuljahresende versandt, um den Schülern noch die Möglichkeit zur Verbesserung der Note zu geben. Der genaue Termin ist dem Jahreskalender zu entnehmen.

Bei Schülern, die im 1. Halbjahr bereits eine 5 oder 6 in einem Fach oder in mehreren Fächern hatten, wird kein neuer Blauer Brief verschickt, da die Zeugnisnote auf dem Halbjahreszeugnis bereits als Warnung dient.

Schülerinnen und Schüler der 10. Klassen erhalten grundsätzlich keine Blauen Briefe.

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Café Max

Siehe Schulkiosk.

 

 

Elternsprechtag

Es finden an der MBR drei Elternsprechtage in einem Schuljahr statt.

Im ersten Halbjahr wird im November ein erster Sprechtag für alle Jahrgänge angeboten.

Im zweiten Halbjahr wird der Sprechtag geteilt:

Für die Jahrgänge 6 und 10 wird ein Elternsprechtag vor den Osterferien angeboten.

Für die restlichen Jahrgänge wird nach den Osterferien ein weiterer Termin angeboten, zu denen selbstverständlich bei Bedarf auch zusätzlich Eltern der Lernenden der Jahrgänge 6 und 10 eingeladen sind.

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Erprobungsstufenkonferenz

Für die Jahrgänge 5 und 6 finden insgesamt 6 Erprobungsstufenkonferenzen (teilweise während der Zeugniskonferenzen) statt.

Dabei wird über jeden einzelnen Schüler gesprochen und eventuell eine Schulformempfehlung (Hauptschule oder Gymnasium) ausgesprochen.

Bei einer Schulformempfehlung oder bei Beobachtungen zum Arbeits- und Sozialverhaltens werden die Eltern schriftlich über die Empfehlung bzw. über die Beobachtungen informiert.

Am Ende der Klasse 6 wird eine endgültige Schulformempfehlung für jeden einzelnen Schüler beschlossen. Die Eltern, deren Kind eine Hauptschul- oder eine Gymnasialempfehlung bekommt, werden frühzeitig darüber schriftlich benachrichtigt, damit genügend Zeit für die Anmeldung an einer anderen Schulform vorhanden ist.

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Fehlzeiten

Die Fehlzeiten der Schüler sind grundsätzlich zu entschuldigen. Auf dem Zeugnis werden entschuldigte und nicht entschuldigte Fehlzeiten ausgewiesen.

Entschuldigungen und Atteste für Fehlzeiten sind, sobald der Schüler genesen ist, grundsätzlich in Papierform beim Klassenlehrer abzugeben. Eine schriftliche Entschuldigung durch die Eltern genügt. Ausnahme: Bei Klassenarbeiten sind Fehltage in der Regel durch ein ärztliches Attest zu entschuldigen.

Die MBR hat sich dabei darauf geeinigt, dass 2 Wochen als angemessene Frist anzusehen ist. Das heißt, dass Entschuldigungen, die später als 2 Wochen nach der Genesung abgegeben werden, nicht mehr akzeptiert werden.

Sollte ein Schüler auffallend oft fehlen, so ist es möglich, dass die Klassenkonferenz dem Schüler im Einzelfall eine Attestpflicht auferlegt (SchulG § 43 Abs.2). Die Eltern werden vom Klassenlehrer schriftlich darüber informiert.

Des Weiteren ist es zusätzlich möglich ein Amtsärztliches Gutachten einzuholen.

Bei auffallend vielen unentschuldigten Fehlstunden kann eine Versäumnisanzeige bei der oberen Schulaufsicht gemacht werden, die zu einem Busgeldverfahren führt.

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Fehlverhalten

Das Fehlverhalten eines Schülers kann eine oder mehrere Eskalationsstufen zur Folge haben.

  • 1.    Gespräch des Klassen- oder Fachlehrers mit dem Schüler.
  • 2.    Information der Eltern (telefonisch) durch den Klassenlehrer oder Fachlehrer.
  • 3.    Erzieherische Maßnahme: Die erzieherische Maßnahme besteht aus einem Gespräch des Fachlehrers oder Klassenlehrers mit dem Schüler und den Eltern. Dabei können eventuell Absprachen, die der Verhaltensänderung dienen, getroffen werden.
  • 4.    Anhörung: Die Anhörung findet mit Eltern, Schüler, Klassenlehrer, Schulleitung statt, um eine Maßnahme nach §53 SchulG durchzuführen. Zusätzlich kann eine pädagogische Maßnahme veranlasst werden.
  • 5.    Teilkonferenz. Die Teilkonferenz ist ein Gremium aus Klassenlehrer, Schulleitung und Vertretern der Lehrerkonferenz, der Schulpflegschaft und der SV.

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Feueralarm

In jedem Schulhalbjahr findet ein unangekündigter Feueralarm in Absprache mit dem IKG statt. Davon findet ein Feueralarm in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr statt.

Die Fluchtwege sind in jedem Klassenraum ersichtlich.

Die Schüler begeben sich bei Feueralarm unverzüglich mit ihren Lehrern zu den Sammelstellen auf dem Schulhof.

Die Schulleitung der MBR hat zwei Lehrkräfte als Sicherheitsbeauftragte bestellt.

Ihre Aufgaben belaufen sich auf die Unterstützung der Schule bei der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Schülerunfällen, Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, sowie die Schulleitung oder den Schulträger auf Unfall- und Gesundheitsgefahren aufmerksam zu machen.

Daher erfolgt ein regelmäßiger Rundgang durch die Schule zur Feststellung und Weiterleitung von Mängeln an zuständige Behörden, Hinweise auf Ausbildung von ausreichenden Ersthelfern, Erstellung von Alarm- und Fluchtplänen, sowie gute Beschilderung von Notausgängen und Rettungswegen.

Auch der Bereich der Hygiene zählt zu einem wichtigen Sicherheitsaspekt, z.B. Hinweise im Umgang mit Lebensmitteln sowie der Umgang mit Gefahrstoffen.

Die Krisenteams der MBR und des IKG arbeiten eng zusammen.

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Förderverein

Seit November 1987 besteht der Förderverein der Max-Born-Realschule. Momentan hat er ca. 50 Mitglieder. Hauptaufgabe ist die Organisation und Durchführung der Nachmittagsbetreuung und des Schulkiosks. Seit Juli 2019 ist der Förderverein anerkannter Träger der Stadt Dortmund. Darüber hinaus unterstützt der Förderverein die Schule bei außerordentlichen Anschaffungen und bei verschiedenen Projekten. Ebenso ist die finanzielle Unterstützung bedürftiger Kinder bei  Klassenfahrten  etc. eine Aufgabe des Fördervereins. Neben dem Jahresbeitrag der Mitglieder trägt sich der Förderverein durch Spenden.

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Gesundes Frühstück

In der Jahrgangsstufe 5 befassen sich die Schüler im Rahmen eines Projekttages mit dem Thema „Gesundes Frühstück“.

Jede Klasse wird dazu in 2 Gruppen aufgeteilt, die im Wechsel praktisch und theoretisch arbeiten.

Im praktischen, hauswirtschaftlichen Teil, richten die Schüler ein gesundes Frühstück an, welches gemeinsam verzehrt wird.

Der theoretische Teil ist Teil einer Unterrichtsreihe im Fach Biologie. Dort wird die Nahrungsaufnahme, ihre Bedeutung bzw. Ihre Folgen und die verwertenden Organe thematisiert.

Das Frühstück wird in Absprache mit unserer Partnerfirma REWE organisiert.

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Gottesdienste

An der MBR finden mehrere Schulgottesdienste statt.

Die Schulgottesdienste werden von der Fachschaft Religion zusammen mit Schülern geplant, organisiert und in Kooperation mit der evangelischen und katholischen Kirchengemeinde vor Ort ökumenisch gefeiert. Die Gottesdienste sind offen für alle Schüler - unabhängig von Nationalität oder Religionszugehörigkeit.

Für die neunen fünften Klassen wird am Tag nach der Einschulung ein Willkommensgottes- dienst durchgeführt, zu dem auch die Eltern und Verwandten eingeladen sind.

In der Adventszeit bereiten Schüler der Jahrgangsstufen sieben und/oder acht einen Adventsgottesdienst vor, der nach Absprache mit der Kirchengemeinde kurz vor den Weihnachtsferien stattfindet.

Für die zehnte Klasse wird ein Abschlussgottesdienst von den Schü1ern der 10. Jahrgangsstufe zusammen mit einem Lehrer geplant und mit dem Pfarrer am Tag der Entlassung vor der Zeugnisübergabe durchgeführt. Auch zu diesem Gottesdienst sind die Eltern, Verwandten und Freunde der Abschlussschüler herzlich eingeladen.

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Hausordnung

Zu Beginn der 5. Klasse erhält jeden Schüler der MBR eine Hausordnung in gedruckter Form. Die Hausordnung ist sorgsam aufzubewahren.

Falls ein Schüler eine neue Hausordnung benötigt, muss diese bezahlt werden.

 

Wortlaut der Hausordnung:

 

Alle Mitglieder unserer Schule wünschen sich für gutes Lernen und Lehren einen Lernort, der durch sein äußeres Erscheinungsbild und den rücksichtsvollen Umgang miteinander ein angenehmes Umfeld bietet.

Hilf mit, durch das Befolgen dieser Verhaltensregeln ein angenehmes Umfeld zu garantieren.

Halte dich deshalb an die folgenden Verhaltensregeln und befolge die Anweisungen der Lehrerinnen und Lehrer und auch der Hausmeister!

A Beachte die Grenzen unseres Schulgeländes!

1. Unser Schulgelände endet im Süden an der  Barriere  zum  Autoparkplatz  und vor  dem  angrenzenden Fußweg am Grüningsweg.

2. Unser Schulgelände endet im Norden am Zaun und an den Basketballkörben.

3. Unser Schulgelände endet im Westen an der Turnhalle.

4. Unsere Pausenhofgrenzen ergeben sich aus den Gebäudekanten am Südschulhof (links neben dem Haupteingang der Max-Born-Realschule, siehe Zeichnung im Anhang).

5. Halte dich stets links. Der Zugang zum Schulgelände und zum Gebäude erfolgt links neben der Skulptur vor dem Eingang der Max-Born-Realschule auf dem Südschulhof.

6. Vier Eingänge dürfen benutzt werden.

7. Nur die linken beiden Treppenhäuser dürfen genutzt werden. Das gilt auch für die Räume 32, 35, 40 und 41. Die offene Treppe darf nicht benutzt werden. Das vordere und hintere rechte Treppenhaus ist nur in Ausnahmen zu benutzen.

B Vermeide Unfallgefahren für dich und andere!

1. Auf dem Schulgelände musst du alle fahrbaren Untersätze bis zum Fahrradständer schieben.

Gefahr von Zusammenstö8en!

2. Dein Fahrrad oder dein motorisiertes Zweirad stellst du nur im Bereich der Fahrradständer ab und sicherst es mit einem Schloss.

3. Skate- oder Longboards u. ä. dürfen nicht ins Schulgebäude mitgeführt werden.

4. Klettere nicht auf Bäume, Zäune und Dächer. Sturzgefahr!

5. Gefährliche Gegenstände wie Messer, Schleudern, Feuerwerkskörper o.ä. sind verboten.

6. Du darfst keine Steine, Kastanien, Schneebälle o.ä. werfen.

Kopfverletzungen

7. Benutze Deo-Roller, denn Deo-Spraydosen sind geruchsbelästigend und feuergefährlich.

8. Behandle im Gebäude das Inventar und die Schulmöbel mit Sorgfalt, damit unsere Schule schön bleibt.

9. Teile dem Hausmeister Beschädigungen mit, von denen eine Gefahr ausgehen könnte.

C Regeln für den Unterricht

Es gelten die Klassenregeln/Regeln des Fachlehrers.

2. Alle Schülerlnnen folgen den Anweisungen der Lehrerlnnen in und außerhalb des Unterrichts.

3. Während des Unterrichts ist das Tragen von Kopfbedeckungen nicht erlaubt, ausgenommen sind die aus religiösen Gründen getragenen Kopfbedeckungen. Jacken werden ausgezogen.

4. Führe stets dein Schulbegleitheft mit. Das Schulbegleitheft wird täglich durch die Erziehungsberechtigten kontrolliert.

5. Sei zu Beginn des Unterrichts startklar, habe das benötigte Material dabei und lege es direkt zu Beginn der Unterrichtsstunde geordnet auf den Tisch.

6. Auch bei Fehltagen (z.B. aus Krankheitsgründen) haben sich SchülerInnen über die verpassten Unterrichtsinhalte zu informieren und die Hausaufgabe anzufertigen, sofern im Anschluss ein Tag der Anwesenheit, ein Feiertag oder ein Wochenende dazwischenliegt. Bei Klassenarbeiten sind Fehltage i. d. R. durch ein ärztliches Attest zu entschuldigen.

8. Essen und Kaugummikauen sind während der Unterrichtszeit nicht erlaubt. In Absprache mit den Lehrerlnnen können Klassenarbeitsstunden eine Ausnahme sein.

9. Ein respektvolles Verhalten ist selbstverständlich. Schimpfworte, Gassen- und Fäkalsprache haben hier keinen Platz. Auch mit fremdem Material gehst du sogfältig um.

10. Die LehrerInnen beenden den Unterricht.

Das Trinken von Mineralwasser ist nur nach Absprache während des Unterrichts erlaubt, darf aber keine Störungen verursachen.

12. Den Gang zur Toilette verschiebst du möglichst auf die Hofpause. Nur in ganz dringenden Fällen gehst du nach Abmeldung bei den Lehrerlnnen während der Unterrichtsstunde zur nächstliegenden Schülertoilette.

13. Das Handy darf im Schulgebäude und auf dem Schulgelände unter Einhaltung und Berücksichtigung Privatsphäreregelungen benutzt werden. Das Halten und benutzen von Handys sowie das Tragen von Kopfhörern im Unterricht ist grundsätzlich verboten und werden vor Beginn des Unterrichts ausgeschaltet. Nur in Absprache mit den Lehrkräften kann es sachlich berechtigte, kurzzeitige Ausnahmen geben.

14. Verhalte dich auf dem Außengelände und im Gebäude während der Unterrichtszeit ruhig, damit andere nicht gestört werden.

D Regeln für die 5-Minuten-Wechselpausen und die beiden Hofpausen

1. Verhalte dich rücksichtsvoll und diszipliniert im Gebäude und auf dem sonstigen Schulgelände. Das Rennen, Rempeln und Lärmen auf den Verkehrswegen und im Treppenhaus stresst alle unnötig, auch dich!

2. Im Gebäude musst du dafür sorgen, dass Bälle o.ä. nur getragen werden!

3. Die 5-Minuten-Wechselpause dient dem Raumwechsel. Begib dich leise, zügig und auf direktem Weg in den nächsten Lehrerraum, denn das Immanuel - Kant-Gymnasium hat andere Pausenzeiten. Den Unterricht des Immanuel -Kant-Gymnasiums darfst du nicht stören.

Ohne Raumwechsel bleibst du in der 5-Minuten-Pause im Raum.

Schreibe z.B. die Hausaufgabe sorgfältig in dein Schulbegleitheft, richte dich für den folgenden Unterricht ein, sortiere deine Materialen um. Du kannst etwas essen und dich leise unterhalten.

4. Du darfst dich nicht aus einem geöffneten Fenster lehnen oder herausrufen.

5. Für die Frühstücks - und Mittagspause verlässt du auf dem kürzesten Weg das Gebäude.

6. Die Max- Born-Realschule hat eigene Pausenhofbereiche. Du hältst dich in den Pausen nur auf dem beaufsichtigten Süd-, West- oder Nordschulhof der Max- Born-Realschule auf. Vor dem Haupteingang ist kein Pausenaufenthalt gestaltet. Die Hofgrenzen ergeben sich aus den Gebäudekanten (links neben dem Haupteingang der Max-Born-Realschule.

7. Der Aufenthalt auf dem angrenzenden Schulhof des Immanuel-Kant-Gymnasiums, an den Fahrradständern, auf dem Autoparkplatz und auf dem Sportplatz ist nicht erlaubt.

8. Während der Regenpausen kannst du dich in der Eingangshalle der Max-Born-Realschule aufhalten. Im Innenbereich des Immanuel-Kant-Gymnasiums darfst du dich nicht aufhalten.

9. Nur den Schülerlnnen der Klasse 10 ist der Aufenthalt in dem dafür vorgesehenen Innenraum während aller Hofpausen erlaubt.

10. Aufgrund der Gegebenheiten des Schulgeländes ist das Fußallspielen nur auf den dafür vorgesehenen Flächen erlaubt.

11. Der Schulkiosk darf nur vor der 1. Stunde und in den beiden Hofpausen aufgesucht werden. Zum Café Max gehst du auf dem direkten vorgesehenen Weg, gehst nur kurz hinein und nach dem Einkauf direkt wieder hinaus.

12. Handyzone ist nur die Gartenoase. Auf dem restlichen Schulhof darfst du das Handy nicht nutzen und es bleibt in der Tasche.

13. Halt die Toiletten sauber! Auch du möchtest eine ordentliche Toilette vorfinden!

14. Das Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände verboten.

15. Du darfst nicht an die Fenster im Erdgeschoss klopfen oder den Unterricht dort stören.

16. In beiden Hofpausen bleibst du auf dem Schulgelände. Erst nach Unterrichtsschluss darfst du das Gelände verlassen.

E Mach mit beim Umweltschutz!

1. Vermeide umweltschädigendes Schulmaterial.

2. Benutze Mehrwegbehälter für dein Frühstück.

3. Und zum guten Schluss: Dein Müll gehört in den Abfallbehälter und nicht daneben!

Mit der Anmeldung an der Max- Born-Realschule wird diese Schulordnung akzeptiert. Verstöße gegen die Schulordnung haben erzieherische Maßnahmen, Disziplinarmaßnahmen bis hin zu Ordnungsmaßnahmen gemä8 953 SchulG zur Folge.

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Handy

Eingeschaltete Handys sind auf dem gesamten Schulhofbereich und zur Unterrichtszeit nicht erlaubt.

Ausnahmen sind:

Es gibt 2 Zonen und 2 Zeiten, in und zu denen Handys genutzt werden dürfen:

1. Im Schulhofbereich zwischen Lehrerzimmer und Fachräumen, genannt die Gartenoase, dürfen Schüler in der 1. und 2. Hofpause ihre Handys benutzen.

2. Schüler der Klasse 10 dürfen sich während der Hofpausen im Mensaraum neben dem Café Max aufhalten und dort auch das Handy benutzen.

3. Eine weitere Ausnahme ist die eigens für den Unterricht durch den Lehrer erlaubte Nutzung.

Bei Verstoß gegen die Handyregel wird dem Schüler das Handy abgenommen und kann erst zum Schulschluss wieder in der Verwaltung abgeholt werden.

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Inklusion

Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf werden in die Regelklassen integriert. Dabei werden die Schüler möglichst in einer Klasse je Jahrgang gebündelt (abhängig von der absoluten Anzahl). Zu unterscheiden ist zwischen zieldifferenter und zielgleicher Inklusion.

Zieldifferent: Die Fachlehrer sind verpflichtet den Unterricht und das Material so zu differenzieren, dass jeder Schüler auf seinem Niveau am Unterrichtsthema mitarbeiten kann. Je nach Thema und Fach kann es bei einzelnen Reihen sinnvoll sein auch thematisch zu differenzieren. Die sonderpädagogische Lehrkraft kann im Regelunterricht unterstützen. Dies beinhaltet aber auch die Unterstützung der Regelschüler.

Die Schüler erhalten keine Ziffernnoten, sondern beschreibende Beurteilungen, die die erreichten Kompetenzen nennen (s. auch Zeugnisse).

Darüber hinaus gibt es sogenannten Wochenplan-Unterricht (s. dort). In diesen Unterrichtsstunden findet eine äußere Differenzierung statt.

Zielgleich: Diese Schüler nehmen grundsätzlich am Regelunterricht der jeweiligen Klasse teil. Sie bekommen Noten und werden nach APO SI versetzt. Darüber hinaus kann es einzelne Stunden geben, in denen die Schüler mit der sonderpädagogischen Lehrkraft ihre Förderziele besprechen und planen.

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Jugendkontaktbeamte

Neben der Aufklärung über Gefahren und sicheres Verhalten im Straßenverkehr kommen die Jugendkontaktbeamten in die Erprobungsstufe und informieren die Schülerinnen und Schüler zum Thema "Mobbing". Dabei wird besprochen, was Mobbing eigentlich ist und dass sowohl im täglichen Leben als auch mittels Internet gemobbt werden kann. Beide Arten des Mobbings sind strafbar. Die Kinder erfahren, wie man sich verhält, wenn man Mobbing erlebt.

Gleichzeitig stehen die Jugendkontaktbeamten in Notfällen jeder Zeit zur Verfügung und kommen zur Schule und beraten gern.

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Kaugummi

Das Kauen von Kaugummi ist während der Unterrichtszeit verboten.

Schülerinnen und Schüler die sich nicht daran halten, verstoßen gegen die Hausordnung.

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Klassenarbeiten

In den Fächern der Fächergruppe 1 (Deutsch, Mathematik, Englisch und ab Klasse 7 Wahlpflichtfach) werden Klassenarbeiten geschrieben. Die Anzahl und Dauer richtet sich nach §6 APO SI und wird von den Fachkonferenzen der MBR festgelegt.

Bei Rückgabe der Klassenarbeiten ist zusätzlich zur Note der Arbeit auch eine Note oder eine Bemerkung bezüglich der Sonstigen Mitarbeit schriftlich aufgeführt.

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Klassen- und Jahrgangsfahrten

Klassenfahrten finden in den Jahrgangsstufen 6 und 10 statt. In Jahrgangsstufe 6 umfasst die Klassenfahrt 3 Tage.

In Jahrgangsstufe 10 umfasst die Klassenfahrt 5 Tage.

Die Klassenfahrten werden von den jeweiligen Klassenlehrern in Absprache mit den Klassenpfleg-schaften organisiert und sind nicht ortsgebunden. Die Klassen einer Jahrgangsstufe fahren alle zum gleichen Zeitpunkt, der von den Klassenlehrern gemeinsam festgelegt wird. Ob eine Klasse alleine an einen Ort fährt, mehrere oder alle Klassen gemeinsam an einen Ort fahren, entscheiden die Klassenlehrer der Jahrgangsstufe.

Klassenfahrten sind laut § 43 Abs. 1 SchulG für alle Schülerinnen und Schüler eine grundsätzlich verpflichtende Unterrichtsveranstaltung. Auf Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen ist bei der Gestaltung Rücksicht zu nehmen. Nur in besonderen Ausnahmefällen ist eine Befreiung von der Pflicht zur Teilnahme möglich. Ein entsprechender Antrag ist an die Schulleitung zu stellen schriftlich zu begründen.

Eltern, deren Kinder Anspruch auf BuT (Bildung und Teilhabe) haben, müssen die Kosten für die Fahrt zunächst selber bezahlen. Sie müssen zudem selber einen Antrag auf BuT beim Amt stellen, um sich die Kosten für die Fahrt vom Amt erstatten zu lassen.

Eine Jahrgangsstufenfahrt findet in Klasse 8 statt.

Die Jahrgangsstufenfahrt ist ortsgebunden und führt nach Eastbourne, Großbritannien.

Die Jahrgangsstufenfahrt wird nicht von den Klassenlehrern organisiert, sondern von einem beauftragten Lehrer der Max-Born-Realschule.

Die Jahrgangsstufenfahrt ist keine nach § 43 Abs. 1 SchulG verpflichtende Veranstaltung. Die Eltern können deshalb selber entscheiden, ob ihr Kind an der Fahrt teilnimmt oder nicht.

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Klassenlehrerstunde

In den Jahrgängen 5 bis 9 gibt es jede Woche eine Stunde beim Klassenlehrer. In dieser Stunde werden folgende Dinge gemacht:

  • ·         Organisatorisches, z.B. Briefe austeilen, Geld einsammeln, planen von Exkursionen, …
  • ·         Soziales Lernen nach der Lions-Quest-Methode
  • ·         Klassenrat
  • ·         Konflikt- und Krisengespräche bei Problemen innerhalb der Klasse

Die Klassenlehrerstunde dient also zum einen dazu organisatorische Absprachen aus dem Fachunterricht auszulagern und den Klassenlehrern so die Möglichkeit zu geben ihren Fachunterricht durchführen zu können. Zum anderen sollen alle sozialen Konflikte und Probleme untereinander oder aber auch mit einzelnen Lehrkräften besprochen und wenn möglich gelöst werden. Der Leitspruch der MBR beinhaltet eben, dass das Miteinander der Schüler besonders wichtig ist. Darum ist es notwendig den Schülern Raum und Zeit zu geben Krisen, Konflikte und Probleme miteinader mit der Unterstützung ihres Klassenlehrers zu lösen. Das führt auch zu einer bewussten Wahrnehmung des eigenen Handelns.

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Kleiderordnung

An der MBR sollen sich Schüler angemessen kleiden. Folgende Kleidung gilt als unerwünscht:

  • ·    Jogging-/ Trainingshosen
  • ·    Leggins (Mädchen)
  • ·    enge weit ausgeschnittene Tops (Mädchen)
  • ·    Hot Pants (Mädchen)
  • ·    sehr kurze Miniröcke (Mädchen)

Die Lehrkräfte weisen durch Gespräche mit Schülern immer wieder auf unangemessene Kleidung hin.

Im Falle sehr knapper aufreizender Bekleidung werden die betroffenen Kinder nach Hause geschickt, um sich umzuziehen oder erhalten evtl. ein weites T-Shirt aus der Fundkiste.

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Kopiergeld

Zu Beginn eines Schuljahres   werden von jedem Schüler 5,00 € Kopiergeld von den Klassenlehrern eingesammelt.

Schüler, die das Kopiergeld nicht bezahlen, erhalten keine Kopien von den Lehrkräften.

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Kontakt

Max-Born-Realschule

Grüningsweg 42

44319 Dortmund

Telefon: 0231 / 501 21 40

Fax: 0231 / 50 1 21 41

 

  1.  E-Mail-Adresse der Schulleitung: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! und Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

  •  E-Mail-Adresse der Lehririnnen und Lehrer: LEHRERNAME@mbr-do.de

 

  •  E-Mail-Adresse der Schule: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

  1. E-Mail-Adresse der Berufsorientierung (BO): Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

  • E-Mail-Adresse der Beratung:Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

  • Homepage der MBR: https://www.mbr-do.de

 

  • Lehrer der MBR: mbr-do.de/index.php/ueberblick /kollegium

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Krankmeldung

Wenn Schüler erkrankt sind und nicht zur Schule kommen können, informieren die Eltern die Schule umgehend, indem sie vor Unterrichtsbeginn den Klassenlehrer per E-Mail oder auf einem anderen mit dem Klassenlehrer vereinbarten Weg über die Erkrankung informieren.

(E-Mail-Adresse siehe Stichwort Kollegium oder Kollegium auf der Homepage).

Sollte ein Schüler während des Vormittages erkranken und nach Hause gehen wollen, so werden die Eltern des Schülers angerufen, um zu bestätigen, dass das Kind nach Hause gehen darf bzw. abgeholt wird. Zusätzlich bekommt das Kind das Formblatt Krankmeldung mit, das von den Eltern unterschrieben an den Klassenlehrer nach Genesung des Schülers zurückgegeben werden muss.

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Lehrerraumprinzip

An der MBR gilt das Lehrerraumprinzip, das bedeutet, dass jedem Kollegen ein eigener Klassen-, bzw. Fachraum zugeordnet ist. Die Schülerinnen und Schüler wechseln zu den Unterrichtsstunden den Raum und suchen für die folgende Unterrichtsstunde den betreffenden Kollegen in dessen Raum auf.

Laut Konferenzbeschluss betrifft dies auch alle Inklusionsklassen mit Ausnahme von Inklusionsklassen, in denen Schülern mit einer körperlichen Einschränkung sind.

Fachunterricht findet in den entsprechenden Fachräumen statt (Chemie, Physik, Biologie, Kunst, Musik, Sport).

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Lernstanderhebungen

Im 2. Schulhalbjahr, meistens im März, schreiben die Schüler des 8. Jahrgangs in den Hauptfächern Deutsch, Mathematik und Englisch zweistündig die zentralen Lernstanderhebungen beim jeweiligen Fachlehrer.

Zuvor bekommt die Schule per Post von der Bezirksregierung die entsprechenden Hefte für jedes Fach zugeschickt.

Die Arbeit der Lernstanderhebung zählt nicht als Klassenarbeit und wird nicht benotet, sondern ist ein Diagnoseinstrument. Wenn ein Schüler aber zwischen zwei Noten steht, kann das Ergebnis zur Notenfindung beitragen.

Die Teilnahme an der Lernstands-erhebung ist für alle Schüler verpflichtend.

Nach der Auswertung der Lernstandergebnisse erhält die Schule eine detaillierte Rückmeldung über die Ergebnisse der einzelnen Schüler der Klasse, sowie das Abschneiden der Schule im Vergleich mit anderen Schulen gleichen Standorttyps.

Die Eltern erhalten die Ergebnisse ihres Kindes sowie die Ergebnisse der Klasse und der Schule auf einem landeseinheitlichen Formblatt.

Diese Ergebnisse werden der Lehrerkonferenz sowie auch der Schulkonferenz vorgestellt.

Die jeweiligen Fachkonferenzen werten anschließend die Ergebnisse aus und beraten über eine kompetenzbezogene Weiterarbeit, die dann in einem Rückmeldebogen zur Bezirksregierung geschickt wird.

Die Schüler erhalten die Hefte der Lernstandserhebung am Anfang der 9. Klasse zurück.

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Material

Welches Material man für welche Fächer benötigt ist an der MBR einheitlich festgelegt. Die Materiallisten können auf der Homepage eingesehen werden.

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Methodentage

An der Max-Born-Realschule werden vier Methodentage pro Schuljahr durchgeführt, zwei im ersten und zwei im zweiten Halbjahr. Die Verteilung der Themen ist im Sinne eines Spiralcurriculums sowie unter verstärkter Berücksichtigung digitaler Methoden organisiert worden.

Im Zuge wachsender digitaler Ausstattung können weitere Methoden auch digital umgesetzt und an den Methodentagen entsprechend eingeübt werden

Als Propädeutikum erarbeiten die Schüler der jeweils neuen Klassen 5 bereits in der ersten Unterrichtswoche bei ihrem Klassenlehrer grundlegende Arbeits- und Organisationstechniken wie Arbeitsplatzgestaltung, Organisation der Hausaufgaben und Heftführung.

Ziel der Methodentage ist es, die Schüler grundlegend in die Methoden einzuweisen. Bei der Verteilung auf die Jahrgänge berücksichtigen wir eine Progression, die sich an lernpsychologischen Einsichten orientiert und aufeinander aufbaut. Die Einübung der Methoden und ihre weitere Pflege erfolgt in den Fächern.

Methodencurriculum:

Jahrgang 5

1. Einführungstage:

•   Arbeitsplatz zu Hause

•   Hausaufgaben anfertigen

•   Checkliste nächster Tag

•   Tasche packen

•   Mappenführung

2. Effektiv üben

3. Klassenarbeiten vorbereiten

4. Gruppenarbeit

Jahrgang 6

1. Mindmapping

2. Markieren und Strukturieren

3. Fünf-Gang-Lesetechnik

4. Mindmapping digital

Jahrgang 7

1. Umgang mit der Schülerbücherei und dem Selbstlernzentrum

2. Informationsbeschaffung

3. Notizen anlegen

4.  Visualisierungstechniken

Jahrgang8

1. Karten- und Folienvortrag

2. Zeitplanung

3. Selbstüberprüfung

 

Jahrgang 9

1. Bewerbungsgespräch

2. (9. Jahrgang im Praktikum)

3. Praktikumserfahrungen visualisieren und präsentieren

4. Korrektes Zitieren

Jahrgang 10

Arbeit mit ZP-Material

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Mülltrennung

In jedem Klassenraum stehen drei Mülleimer. Wir trennen:

 

Papier

Plastik und

Restmüll

 

Der Papiereimer wird von der Klasse geleert, die anderen beiden Eimer werden von der Reinigungskraft geleert.

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Nachmittagsbetreuung

Nach der Mittagspause wird die Über-Mittag-Betreuung mit folgenden Themenschwerpunkt bei uns an der Schule für die Jahrgänge 5 bis 7 angeboten:

Gesunde Ernährung

Hausaufgaben 

Bewegung in Spiel und Spaß

Start der Betreuung ist von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 13:00 bis 16:00 Uhr. Die Anzahl der von den Kindern besuchten Tage kann frei ausgewählt werden.

Ab 13:00 Uhr beginnt die Über-Mittag-Betreuung. Es geht direkt an die Hausaufgaben. Hier wird aber beachtet, dass diese Zeit eine Stunde nicht überschreiten darf, da die Kinder nach der offiziellen Schulzeit auch eine angemessene Zeit an Pause und Erholung verbringen sollen. Die Hausaufgaben werden in einem separaten Raum, der direkt gegenüber dem Aufenthaltsraum des Courages liegt, gemacht. Hier wird sichergestellt, dass sich immer eine pädagogische bzw. geschulte Kraft mit im Hausaufgabenraum aufhält.

Von 14:00 bis 16:00 Uhr wird dann das spezielle Spiel- und Spaß bzw. Kochprogramm gestartet. Da es an jedem Tag der Woche einen unterschiedlichen Programmpunkt gibt, ist die Abwechslung sichergestellt.

Das direkt von den Courage-Räumen zu erreichende Außengelände ist mit Tischtennisplatten und viel Grünflächen ausgestattet. Auch hier ist immer mindestens ein Betreuer mit den Kindern draußen.

Die Betreuungsangebote variieren an allen 4 Tagen, sind jedoch wöchentlich auf einen Tag festgelegt.

An allen 4 Betreuungstagen ist sichergestellt, dass mindestens 2 Betreuer für die gesamte Zeit vor Ort sind. Unterstützung erhalten wir von drei ausgebildeten und sehr zuverlässigen 10er Schülern.

 

Anmeldungen bitte direkt im Courage.

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Pausen / Regenpausen

Die Pausenzeiten an der MBR sind zu folgenden Zeiten:

 

1. große Pause 10.05 - 10.30 Uhr

2. große Pause 12.35 - 13.00 Uhr

 

Das Foyer ist für die Schülerinnen und Schüler ab 7.45 Uhr für den Gang zum Café Max und in den großen Pausen geöffnet.

Die Schüler der zehnten Klassen dürfen den Nebenraum des Café Max als Aufenthaltsraum benutzen.

Bei Regenpausen nutzen die Schüler das Foyer und bleiben nicht in den Klassenräumen.

Die Pausenaufsichten achteten auf die Einhaltung der allgemeinen Regeln (Handynutzung, Aufenthalt im Gebäude, Hausordnung, usw.) und greifen bei erheblichen Konfliktsituationen deeskalierend ein.

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Pickdienst

In jeder 2. Großen Pause übernimmt wochenweise eine Klasse den Pickdienst.

Welche Klasse wann Pickdienst hat, gibt der Klassenlehrer bekannt und teilt die Schüler dazu ein.

Pickzangen und Eimer befinden sich am Eingang der Gartenoase oder im Medienraum.

Der Pickdienst hat die Aufgabe, das Schulgelände, insbesondere die Gartenoase, von Papier und weiterem Müll zu säubern.

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Praktikum

Das 3-wöchige Praktikum der 9. Klassen findet jedes Jahr in den ersten 3 Wochen des neuen Kalenderjahres statt.

Zuvor haben sich die Schüler in einem Zeitraum von 5 Monaten je nach Interesse oder Neigung selbständig einen Praktikumsplatz gesucht und bis zum 1. Oktober einen Firmenbogen als Nachweis für die Vereinbarung mit einem Betrieb in der Schule abgegeben.

Im November und Dezember werden die Schüler zuvor durch den Klassenlehrer bzw. Politiklehrer in die Aufgaben der Berichtsmappe eingeführt sowie über Verhaltensregeln und das Jugendschutzgesetz informiert.

Alle beteiligten Fachlehrer der Klassen werden eingeteilt, die Schüler während der 3 Wochen 1 bis 2 Mal am Arbeitsplatz zu besuchen. Dabei befragen sie nach Möglichkeit auch den Ansprechpartner des Betriebs zum Praktikanten.

Die Berichtsmappen werden 14 Tage nach Beendigung des Praktikums zur Vorlage gebracht und durch die Fachlehrer korrigiert.

Aus der Beurteilung des Betriebes und der Berichtsmappe des Praktikanten wird das rechnerische Mittel gebildet und für das Zeugnis des 2. Halbjahres der Klasse 9 eine Textnote als Zeugnisbemerkung verfasst.

Die Praktikumsbeauftragte ist Frau Dubbel.

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Schülerausweise

Jeder Schüler bekommt von der Max-Born-Realschule einen Schülerausweis.

Dazu wird jeder Schüler von einem Lehrer und seinem Schülerteam fotografiert. Mit dem Foto wird dann eine Ausweiskarte erstellt.

Jährlich werden die neuen Schüler der Jahrgangsstufe 5 und alle Neuaufnahmen für die Erstellung der Ausweiskarte fotografisch erfasst.

Im Rhythmus von 3 Jahren werden alle Ausweise erneuert.

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Schülersprechtag

Der Schülersprechtag findet bei uns jeweils am Montag nach Ausgabe der Halbjahreszeugnisse statt. Er dient der Einzelberatung von Schülern durch die Lehrkraft und ist ein wichtiges Instrument zur individuellen Förderung.

Alle Schüler, die eine mangelhafte oder ungenügende Note bekommen haben, müssen zum Sprechtag erscheinen.

Alle anderen Schüler können ebenfalls zum Schülersprechtag kommen, wenn sie eine Beratung haben möchten.

Jeder Teilnehmer muss sich auf das Beratungsgespräch vorbereiten, damit es erfolgreich geführt werden kann, deshalb bekommen die Schüler zuvor einen Vorbereitungsbogen, der zum Gespräch ausgefüllt mitgebracht und besprochen wird. Die Lehrer geben den Schülern individuelle Hinweise zu ihrem Lern- und / oder Sozialverhalten. Über das Beratungsgespräch wird ein Protokoll geführt, das den Eltern zur Unterschrift vorgelegt wird.

Ziel des Sprechtags ist es, die Schüler zur Selbstreflexion über ihr Lernen und ihren Lernfortschritt anzuregen und ihnen damit deutlich zu machen, dass sie für ihren Lernerfolg selbst verantwortlich sind. Sie werden damit aktiv als gleichberechtigte Partner in den Lernprozess mit einbezogen.

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Schülervertretung (SV)

Zu Beginn eines jeden Schuljahres findet eine Sitzung mit allen gewählten Klassensprechern und deren Vertreter statt. Hier wird ein erster Überblick über die geplanten Aktionen für das kommende Schuljahr gegeben (Welt-Aids-Tag, internationales Café am Tag der offenen Tür, Valentinstagaktion, Osteraktion).

Weiter werden die Schüler als Beisitzer für die Fachkonferenzen und die Schulkonferenz gewählt.

Die zwei Schülersprecher werden nach ca. drei Wochen gewählt, indem sich potentielle Bewerber mithilfe eines Plakates vorstellen und etwa in der dritten Schulwoche aus allen Klassen ein Votum eingeholt wird.

Bewerben können sich alle Lernenden, die Auswahl ist nicht auf die Klassensprecher beschränkt.

Unterstützt wird die Schülervertretung durch die Vertrauenslehrer der MBR.

Einmal wöchentlich findet eine Schülersprechstunde statt, bei der die Schülersprecher und die Vertrauenslehrer anwesend sind und ein offenes Ohr für Wünsche, Sorgen oder Anregungen von Mitschülern haben.

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Schulsanitäter

Schüler der Max-Born-Realschule können sich ab dem 8. Jahrgang zu Schulsanitätern ausbilden lassen.

Die Ausbildung zum Schulsanitäter erfolgt in Kooperation mit der Johanniter-Jugend. Pro Schuljahr verfügt die MBR regelmäßig über circa 15 Schulsanitäter.

Die Schüler lassen sich in den Ferien ausbilden und sind danach weitgehend in der Lage selbstständig mit bereits erfahrenen Schulsanitätern die Aufgaben des Schulsanitätsdienstes zu erfüllen.

In einigen Fällen führt die Mitarbeit im Schulsanitätsdienst zu einer beruflichen Perspektive in diesem Bereich.

Ziele des Schulsanitätsdienstes:

Schulsanitäter können erkrankte und verletzte Mitschüler schnell und sicher medizinisch versorgen.

Der Schulsanitätsdienst eröffnet Möglichkeiten für Schüler, Verantwortung für sich und andere zu übernehmen.

Der Schulsanitätsdienst stärkt die Sozialkompetenz der Schulsanitäter.

Aufgaben der Schulsanitäter:

• Kontrolle der Erste-Hilfe-Einrichtungen in der Schule

• Betreuung des Sanitätsraumes

• Verwaltung des Sanitätsmaterials der Schule

• Erste Hilfeleistungen in der Schule

• Notfallsituationen erkennen und einschätzen

• bei Bedarf lebensrettende Sofortmaßnahmen leisten und den Rettungsdienst alarmieren

• Erste-Hilfe-Maßnahmen anwenden und Verletzte betreuen

• die Erkrankten / Verletzten an den Rettungsdienst bzw. den Arzt übergeben

• den Einsatz dokumentieren

• Bereitschaftsdienste während der Schulzeit

• Einsatz/Betreuung   bei Schulveranstaltungen        (Schulfesten,   Wandertagen, Sportveranstaltungen)

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Schulkiosk

Im Rahmen unseres Schwerpunktzieles „Gesunde Ernährung“ haben wir einen Schulkiosk, das Café Max.

Uns ist es wichtig, dass die Schüler schon vor dem Unterricht, die Möglichkeit haben ein Frühstück zu sich nehmen zu können.

Deshalb sind die Öffnungszeiten des Kiosks Montag bis Freitag von 7.45 Uhr bis 8.00 Uhr und dann in den großen Pausen von

10.00 - 10.30 Uhr und

12.30 - 13.00 Uhr.

Neben belegten Vollkornbrötchen gibt es Obst, Joghurt, Müsli, gelegentlich eine kleine Süßigkeitenauswahl. An Getränken gibt es nur Apfelsaftschorle, Kakao und Wasser.

Mittags wird immer ein warmer Snack und auf Vorbestellung ein frischer Salat angeboten.

Der Kiosk kann sich selbst finanziell tragen, da die Einnahmen allein für den Einkauf und die Personalkosten ausgegeben werden. Zusätzlich kommt eine monatliche Spende in Form einer frischen Obstkiste vom Förderverein.

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Schulsozialarbeit

Der Schulsozialarbeiter Herr Stiefelmeier arbeitet seit 2011 an Dortmunder Schulen, als Schulsozialarbeiter.

Seine Aufgaben bestehen darin den Kindern und Jugendlichen und jungen Erwachsenen die in problematischen Lebenssituationen Unterstützung und/oder Hilfe wünschen und/oder bekommen müssen diese zu gestalten.

Des Weiteren ist die Elternarbeit eine wichtige Aufgabe in der Schulsozialarbeit.

Er vermittelt professionelle Hilfsangebote und unterstützt die Lehrerschaft mit seinem Netzwerk. Als vertrauensvoller Ansprechpartner für Alle, hat er immer ein offenes Ohr für die Schulgemeinschaft.

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Theater Real

Seit dem Schuljahr 2011/12 gehört die Max-Born-Realschule zur TheaterReal - Kooperation aller Dortmunder-Realschulen mit dem Dortmunder Stadttheater. Die Sparten Schauspiel, Oper, Ballett sowie das KJT bieten jährlich für alle Realschulklassen ein zugeschnittenes Programm an. Gestützt wird TheaterReal von dem Projekt Klassenkasse. Dies ist ein Fond, aus dem jenen Schülern eine Eintrittskarte finanziert wird, deren Eltern sich den Kauf derselben nicht leisten können und die keinen Anspruch auf BuT haben. Jedes Jahr zu Beginn des Schuljahres werden die neuen Fünftklässler in einem feierlichen Festakt willkommen geheißen. Sie bekommen ein Patenschaftsbuch, eine Art „Theater-Tagebuch“, indem alle Besuche, selbstgemalte Bilder, Fotos etc. festgehalten werden. Darüber hinaus besuchen im Rahmen des Kooperationsprojektes alle Klassen des Jahrgangs 8 das Theater und erkunden die Berufsfelder im Theaterbetrieb.

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Toiletten

Während der großen Pausen und vor Beginn der ersten Stunde können Schüler die Toilettenanlage am Nordschulhof benutzen. Während der 5-Minuten- Pause und während des Unterrichts können die Schüler die Toiletten im nördlichen Treppenhaus benutzen. Die Toilette für Körperbehinderte Schüler befindet sich hinter der Aula und kann nur mit einem Schlüssel geöffnet werden, der an betroffene Schüler ausgehändigt wird.

Ein grundsätzliches Recht zum Toilettengang besteht nicht. Der Fachlehrer erteilt nach abwägen der Unterrichtssituation die Erlaubnis und trägt den Toilettenbesuch ins Klassenbuch ein.

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Trainingsraum

Der Trainingsraum der MBR orientiert sich maßgeblich an der Trainingsraummethode von Heidrun Bründel und Erika Simon (Heidrun Bründel / Erika Simon: Die Trainingsraum- Methode. Unterrichtsstörungen — klare Regeln, klare Konsequenzen. ISBN:978-3-407- 62881-7).

 

Die Ziele des Trainingsraums sind demnach:

• die lernbereiten Schüler zu schützen und ihnen entspannten, ungestörten und qualitativ guten Unterricht anzubieten und

• häufig störenden Schülern und Hilfen anzubieten, die darauf ausgerichtet sind, dass sie ihr Sozialverhalten verbessern und die notwendigen sozialen Schlüsselqualifikationen erwerben.

 

Das Konzept liefert eine alltagstaugliche Strategie, effektiv auf Unterrichtsstörungen zu reagieren. Denn wenn ein Schüler im Unterricht trotz mehrfacher Ermahnungen und deutlicher Verwarnungen sein Stör- bzw. Fehlverhalten nicht unterlässt, wird er in den Trainingsraum geschickt.

Gleichzeitig fördert es bei den Schülern die Reflexion des eigenen Verhaltens und das Entwickeln von alternativen Handlungsmustern, indem sie sich schriftlich mit ihrem Verhalten auseinandersetzen.

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Unterrichtszeiten

Der Unterricht beginnt zu den angegebenen Anfangszeiten. Im Regelfall haben alle Jahrgänge mindestens 4 Unterrichtsstunden am Tag. Bei der Planung wird darauf geachtet, dass die Fächer Mathematik, Englisch und Deutsch nach Möglichkeit nicht in der 5. Stunde verplant werden.

 

1. Std.      8.00 Uhr -     9.00 Uhr

2. Std.     9.05 Uhr -    10.05 Uhr

Pause     10.05 Uhr - 10.30 Uhr

3. Std.     10.30 Uhr - 11.30 Uhr

4. Std.     11.35 Uhr - 12.35 Uhr

Pause     12.35 Uhr - 13.00 Uhr

5. Std.     13.00 Uhr - 14.00 Uhr

 

 

Bei kurzfristig zu gebendem Hitzefrei endet der Unterricht um 11.30 Uhr nach der 3. Std. Bei länger anhaltenden Hitzewellen werden Kurzstunden durch die Schulleitung festgelegt. Die Unterrichtszeiten sind dann wie folgt:

 

1. Std.     8.00 Uhr -   8.35 Uhr

2. Std.     8.40 Uhr -   9.15 Uhr

Pause      9.15 Uhr -   9.30 Uhr

3. Std.     9.30 Uhr - 10.05 Uhr

4. Std.   10.10 Uhr - 10.45 Uhr

Pause     10.45 Uhr - 11.00 Uhr

5. Std.   11.00 Uhr - 11.35 Uhr

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Verkehrserziehung

In den 5. Klassen werden verschiedene Sicherheitstrainings für die Kinder angeboten, um sie für Gefahren im Straßenverkehr zu sensibilisieren und angemessenes, sicheres Verhalten einzuüben.

 

Vertreter des ADAC kommen zur Schule und führen dort Übungen durch, indem die Kinder erfahren, dass ein Autofahrer nicht so schnell bremsen kann, wie sie vielleicht denken. Dazu wird der Anhalteweg eines PKW bei unterschiedlichen Geschwindigkeiten (30 und 50 km/h) von den Kindern geschätzt und anschließend im Versuch überprüft. Die Kinder erfahren, dass der Anhalteweg eines PKW sich aus Reaktionsweg plus Bremsweg zusammensetzt und somit länger ist, als man annimmt.

Vertreter der DEW 21 sowie Mitarbeiter der Polizei (Jugendkontaktbeamte) bieten in Klasse 5 einige Unterrichtsstunden zum Thema "Sicherheit in Bus und Bahn" an. Thematisiert wird das richtige Verhalten an Haltestellen und Bahnhöfen sowie auch in den öffentlichen Verkehrsmitteln. Den Schülern wird eingängig erklärt, dass es bei Fehlverhalten (schubsen, drängeln usw.) zu tödlichen Unfällen kommen kann und wie man sich sicher und verantwortungsvoll benimmt. Sie werden darüber aufgeklärt, wie wichtig es ist, auch im Straßenverkehr richtig hören zu können, also über Kopfhörer nicht zu laute Musik zu hören, um ankommende Bahnen oder akustische Warnsignale besser wahr zu nehmen.

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Vertretungsunterricht/     -plan

Der Unterricht an der Max-Born-Realschule soll nach Möglichkeit nach dem aktuellen Stundenplan stattfinden. Leider bleibt es nicht aus, dass durch Veranstaltungen, dienstliche Geschäfte oder auch durch Krankheit Lehrer und Lehrerinnen nicht den regulären Unterricht erteilen können. Hierfür sieht das Vertretungskonzept der MBR ein fünfstufiges Vertretungskonzept vor:

  • 1.       Unterricht bei einem Fachlehrer der Klasse in dessen Unterrichtsfach.
  • 2.       Vertretungsunterricht im ausfallenden Fach bei einem fremden Fachlehrer des Faches.
  • 3.       Vertretungsunterricht bei einem klassen- und fachfremden Lehrer.
  • 4.       Selbstständiges Arbeiten und Aufsicht durch Lehrer des Nachbarraumes (Nebenaufsicht).
  • 5.       Ausfall von Randstunden.

Den aktuellen Stunden- und Vertretungsplan kann man unter

1https://nessa.webuntis.com/WebUntis/index.do#/basic/timetable

 

einsehen. Bitte melden Sie sich als Gast (anonym) bei der Max-Born-Realschule, Dortmund an. Sie benötigen kein Passwort!!!

Es wird immer der gesamte Stundenplan mit allen regulären Stunden und Vertretungsstunden angegeben.

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Vorlesewettbewerb

Um den sechsten Dezember eines jeden Jahres wird an der MBR der „Vorlesewettbewerb“ für die Schüler der Jahrgangsstufe 6 durchgeführt.

Die jeweiligen Deutschlehrer der Klasse ermitteln den „besten Leser der Klasse“, der dann gegen die anderen Teilnehmer der anderen Klassen im Lesewettbewerb antritt. Der Schulgewinner wird zu einem weiteren Wettbewerb gemeldet und vertritt dabei die MBR.

Zentral beim Vorlesewettbewerb sind Lesefreude und Lesemotivation. Deshalb haben die Schüler die Möglichkeit, eigene Lieblingsgeschichten vorzustellen und neue Bücher zu entdecken.

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Wochenplan-Stunden

Wochenplan-Unterricht dient der äußeren Differenzierung von Schülern mit zieldifferentem sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf.

Die Schüler gehen zu festen Stunden laut Stundenplan in Raum A 105/ A 206 und werden dort jahrgangsübergreifen durch die sonderpädagogische Lehrkraft unterrichtet. Im Plan wird darauf geachtet, dass die Wochenplan-Stunden parallel zu Unterrichtsstunden der Regelklasse liegen, deren Unterricht für die Förderschüler nicht verbindlich ist (z.B. Englisch, Französisch)

Inhalt:

1. Neue Unterrichtsinhalte können gemeinsam erarbeitet werden.

2. Aufgaben für den Wochenplan werden festgelegt. Diese Aufgaben auch in den passenden Stunden des Regelunterrichts fortgeführt werden.

3. Probleme werden besprochen. (ähnlich wie Klassenrat)

Für das Festlegen der Inhalte ist grundsätzlich eine Absprache der Fachlehrer mit der sonderpädagogischen Lehrkraft nötig. Der Fachlehrer legt die Unterrichtsinhalte aller Schüler einer Klasse fest. Idealerweise hat sich der Fachlehrer bereits geeignete Übungen und Aufgaben aus dem Unterrichtsmaterial herausgesucht, die zu seinem Unterricht passen. Die sonderpädagogische Lehrkraft plant dann unter Berücksichtigung des Themas und der Aufgaben eigenständig den Unterricht für die Wochenplan-Stunden

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Zentrale Abschlussprüfungen in Klasse 10 (ZP10)

Am Ende der 10. Klasse finden die zentral gestellten Prüfungsarbeiten in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik statt.

Die Prüfungstermine werden weit im Vorhinein von der Bezirksregierung bekannt gegeben. Sie liegen in der Regel um Pfingsten.

Beginn der Prüfungen ist jeweils um 9.00 Uhr, die Schüler/in haben vorher keinen Unterricht. Nach der Prüfung haben die Schüler/in Unterricht beim Klassenlehrer.

In den Fächern Deutsch und Mathematik werden die Prüfungen gemeinsam in der Aula geschrieben. Nach dem Alphabet sortiert setzten sich die Schüler/in an die jeweiligen Tische. Handys, Taschen und Mäntel werden im Bühnenbereich aufbewahrt. Die jeweiligen Fachlehrer führen Aufsicht, verteilen die Aufgaben und das zu verwendende Papier. Zulässige Hilfsmittel sind im Fach Deutsch der Duden und im Fach Mathematik die Formelsammlung und der Taschenrechner.

Die Prüfung im Fach Englisch wird wegen des Hörversstehens im Klassenraum des Fachlehrers geschrieben, hierbei sind keine Hilfsmittel erlaubt.

Für jede Prüfung gibt es einen Nachschreibtermin, der nur nach Vorlage eines ärztlichen Attests wahrgenommen werden kann.

Die Arbeiten werden vom Fachlehrer und anschließend von einem Co-Korrektor korrigiert. Bei abweichenden Ergebnissen muss vielleicht ein weiterer Kollege zur Beratung hinzugezogen werden.

Weitere Informationen sind auf der Seite des Schulministeriums erhältlich:

standardsicherung.schulministerium.nrw.de/ cms/zentrale-pruefungen-10/ uebersicht

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Zeugnisse

Alle Schüler erhalten zum Ende des 1. Halbjahres ein Halbjahreszeugnis und zum Ende des 2. Halbjahres ein Versetzungszeugnis.

Ausgenommen ist der Jahrgang 5, bei dem am Ende des Schuljahres keine Versetzung, sondern ein Übergang in die 6. Klasse gibt.

Ab Klasse 6 entscheiden die Zeugnisnoten im 2. Halbjahreszeugnis darüber, ob ein Schüler in den nächsten Jahrgang versetzt wird, ob er die Klasse wiederholen muss oder ob er die Schule verlassen muss.

Ein nicht versetzter Schüler kann die gleiche Klasse einmal wiederholen. Bei zweimaligem Sitzenbleiben in derselben Klasse muss in der Regel die Schulform gewechselt werden. Aufgrund der Höchstverweildauer kann in der Sekundarstufe I im Regelfall insgesamt nur zweimal eine Klasse wiederholt werden.

Förderschüler mit zieldifferentem Förderbedarf bekommen von den Fachlehrern in dem jeweiligen Fach eine Beurteilung in Textform und gehen in die nächste Jahrgangsstufe über.